E-Scooter mit Strassenzulassung – Gesetzeslage und Einsatzregeln

Die zunehmende Beliebtheit von E-Scootern als praktisches Fortbewegungsmittel hat zu einer verstärkten Diskussion über deren Platz im Strassenverkehr geführt. Neben anderen elektrisch betriebenen sogenannten Trendfahrzeugen gelten für E-Scooter mit Strassenzulassung die gleichen Regeln wie für Fahrräder. Allerdings unterliegen sie spezifischen Vorschriften, die sich je nach Antriebsgeschwindigkeit unterscheiden, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.

Regel für E-Scooter im Schweizer Strassenverkehr

In der Schweiz sind die Vorgaben für den Einsatz von E-Scootern unter anderem im Artikel 50 der Verkehrsregelverordnung (VRV) festgehalten. Das Gesetz unterscheidet bei der Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen zwei Typen. E-Scooter oder E-Bikes mit einer Antriebsunterstützung bis 20 km/h respektive 25 km/h werden behandelt wie Fahrräder. Für diese gilt: 

  • Mindestalter: E-Scooter-Fahrer müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben. Dies bedeutet, dass jüngere Personen nicht befugt sind, E-Scooter im öffentlichen Verkehr zu nutzen, ausser mit einem speziell beantragten Ausweis.
  • Nutzung der Fahrbahn und Radwege: Ist ein Radwegen vorhanden, ist dieser mit einem E-Scooter zu benutzen. Sonst darf die Strasse genutzt werden. Fussgängerzonen oder das Trottoir sind dagegen tabu – hier dürfen E-Scooter nur geschoben oder in Schritttempo gefahren werden.
  • Höchstgeschwindigkeit: Die Höchstgeschwindigkeit von E-Scootern, die nicht eingelöst werden müssen, ist auf 20 km/h begrenzt. 
  • Gewicht: Das Maximalgewicht ist auf 200 Kilogramm begrenzt.
  • Fahrzeuganforderungen: E-Scooter müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen, um im Strassenverkehr genutzt werden zu dürfen. Dazu gehören beispielsweise funktionstüchtige Bremsen, Beleuchtung und Klingel.
  • Licht ist Pflicht: Das Schweizer Gesetz schreibt vor, genau wie für E-Bikes, dass E-Scooter über ein nicht blinkendes Licht in Weiss vorne und in Rot hinten verfügen müssen.

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Ab wann ein E-Scooter ein Nummernschild braucht

Sobald ein Fahrzeug über bis 45 km/h Motorunterstützung verfügt, muss es angemeldet sein und braucht unter anderem ein Kontrollschild, um auf der Strasse eingesetzt werden zu dürfen. Weiter gehen damit folgende Pflichten einher:

  • Helmpflicht: Helm nach der Norm EN 1078
  • Motorfahrzeugkontrolle: Regelmässige Technische Inspektion
  • Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung wird benötigt
  • Führerausweis: Kat. M für Personen von 14 bis 16 Jahren

Genauere Informationen dazu gibt es online beim Bundesamt für Strassen.

Fazit: Verantwortungsbewusste Nutzung im Strassenverkehr

Als E-Scooter-Fahrer ist es wichtig, sich über die geltenden Vorschriften im Klaren zu sein und sie verantwortungsbewusst umzusetzen. Nur so kann eine reibungslose und sichere Integration der E-Scooter in den Strassenverkehr gewährleistet werden. Dazu gehört wie bei anderen Verkehrsteilnehmenden, dass es auch für E-Scooter-Lenkende verboten ist, unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen zu fahren. Weitere spannende Informationen zu Trendfahrzeugen liefert der Touring Club Schweiz (TCS).

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